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Impressum - Allgemeine Geschäftsbedingungen


Impressum

Betreiber des Weinshops:Bioweine Online - Wölkersdorf 1 - 91281 Kirchenthumbach - Inhaber: Alfred Trenz

Tel. 09647-8124, Fax. 09647-912229 - E-Mail info@bioweine-online.com

Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a UmsatzStG DE 134037014

Allgemeine GeschäftsbedingungenMit dem Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle älteren Preislisten ihre Gültigkeit. Soweit nicht anders angegeben handelt es sich um  Flaschen zu 0,75 l Inhalt. Die folgenden Endkundenpreise verstehen sich inklusive Glas und Mehrwertsteuer  ab Lieferort Kirchenthumbach oder Erlangen (dort ist nach Vereinbarung auch eine Abholung möglich).Stammkunden erhalten die Lieferung auf Rechnung, Erstkunden per Vorrausscheck oder Vorüberweisung, soweit nicht anders vereinbart. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Nach Vereinbarung ist Freihauslieferung ab einem Bestellwert von € 150,-- im Großraum Kirchenthumbach, Erlangen/Nürnberg oder in München möglich.

Für den Postversand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bieten sich folgende Varianten an:

Beschädigung der Sendung:

Bei einem Bruchschaden, fehlenden Flaschen oder Kartons im Postversand, muß dies möglichst sofort beim Postmitarbeiter beanstandet werden. Sollte der Schaden erst später entdeckt werden, benachrichtigen Sie mich bitte umgehend und geben eine Schadensmeldung bei einer Postfialiale/Postagentur unter Angabe der Paket-Identnummer ab. Nach Ende der Reklamationsfrist der Deutschen Post (eine Woche nach Erhalt der Lieferung) verfallen auch alle Schadensansprüche aus der Lieferung an die Firma Bioweine Online.Weitere Infos können Sie über die unten angegebene E-Mail-Adresse, Faxnummer oder Telefonnummer anfordern.

Zahlungsverzug

Für den Fall, der in unserem geschäftlichen Beziehungen hoffentlich nicht eintrifft, möchte ich die Regelungen angeben, die der Gesetzgeber in diesem Fall vorgesehen hat:

Dem für den Verzugseintritt maßgeblichen § 284 BGB wurde mit Wirkung vom 1.5.2000 ein neuer Abs. 3 angefügt, wonach der Schuldner einer Geldforderung abweichend von der bisherigen Regelung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung automatisch in Verzug gerät.

Ist der Verzug einmal eingetreten, so sind Zinsen 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz an Verzugszinsen zu zahlen (§ 288 Abs. 1 S. 1 BGB n.F.).

Gerichtsstand für beide Seiten ist Weiden i.d.Opf.

Widerrufsbelehrung gemäß Fernabsatzgesetz

Wenn es sich bei dem zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Vertrag um einen Fernabsatzvertrag handelt und der Kunde ein Endverbraucher ist, so ist er berechtigt diesen Vertrag ohne Angaben von Gründen innerhalt von 14 Tagen zu widerrufen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und muß schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen an Bioweine-Online, Alfred Trenz, Wölkersdorf 1, 91281 Kirchenthumbach, Fax. 09647-912229. Die Widerrufsfrist beginnt mit Eingang der Waren beim Kunden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an den Shop-Inhaber .

Vom Widerruf ausgeschlossen sind Getränkeflaschen, die vom Verbraucher geöffnet wurden, ausgenommen Flaschen mit Weinfehlern.

Im Falle eines Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, die Ware an den Shop-Inhaber zurückzusenden oder zur Abholung bereitzustellen. Der Shop-Inhaber ist verpflichtet, geleistete Zahlungen des Kunden zurückzuerstatten. Bei einer Bestellung bis 40 Euro ist der Kunde verpflichtet, die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Bei Bestellungen über 40 Euro kann die Rücklieferung auf Kosten des Shop-Inhabers (Lieferanten) erfolgen.

Der Shopinhaber hat die Wahl, die Ware abholen zu lassen oder dem Kunden einen Retourenschein für die Rücksendung zu übermitteln. Unfreie Sendungen ohne vorherige Absprache werden nicht angenommen. Ebenfalls werden keine Rücksendungen angenommmen, die nicht in der orginalen Versandverpackung oder einer vergleichbaren von der Post für den Weinversand zugelassenen und versicherten Verpackung erfolgen.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Datenschutz

Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Ihre persönlichen Daten werden nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als nötig personenbezogen aufbewahrt. Bei Anmeldung zum Newsletter speichern wir hre E-Mail-Adresse zum Zwecke der Werbung und Marktforschung bis zur Abmeldung vom Newsletter.

Sie haben ein recht auf Auskunft sowie ein Recht der Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an info@bioweine-online.com oder senden Sie Ihr Verlangen per Post oder Fax.

Zustandekommen des Kaufvertrages

Ihre Bestellung kommt erst zustande wenn Sie eines der beiden Bestellverfahren verwenden:

A) wenn Sie im Bestellformular auf auf die Schaltfläche "Überprüfen und Absenden" klicken. Durch anklicken des Buttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

B) wenn Sie die Bestellliste im Word oder PDF-Format verwenden, Ihre Bestellung dort eintragen und diese Bestellliste per Email, Fax oder Post an den Shopbetreiber übermitteln.

Sie erhalten in beiden Fällen eine Bestellbestätigung. Der Kaufvertrag kommt mit der Bestellbestätigung zustande.

Jugendschutz

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir unsere Waren nicht an Minderjährige versenden. Durch die Akzeptierung unserer AGBs bestätigen Sie, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll Geschäftsfähig sind. In Zweifelsfällen bitten wir um einen Altersnachweis, den Sie uns bitte per Fax unter 09647/912229  oder eMail an info@bioweine-online.com zusenden.

Nachfolgend die gesetzlichen Regelungen , wie sie seit dem 1.1.2002 gelten:

Unter dem Titel "Besondere Vertriebsformen" wurde das Haustürwiderrufsgesetz ebenso wie das Fernabsatzgesetz (alt) mit Wirkung zum 01.01.2002 in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert.

Nachstehend finden Sie die neuen Regelungen zum Fernabsatz. Es geht um Verträge, die nicht im Geschäft und ohne Kontakt zum Verkäufer z. B. im Versandhandel (Internet, Katalog, Telefonverkauf) abgeschlossen wurden. Die Regeln müssen zusammen mit dem Widerrufsrecht und Rückgaberecht und § 312f BGB gelesen werden.

§ 312 b Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge

1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz),

2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 481),

3. über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung, ausgenommen Darlehensvermittlungsverträge,

4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,

5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,

6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,

7. die geschlossen werden

a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder

b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.

§ 312 c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

(1) Der Unternehmer hat den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu informieren über

1. die Einzelheiten des Vertrags, für die dies in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt ist, und

2. den geschäftlichen Zweck des Vertrags.

Bei Telefongesprächen muss der Unternehmer seine Identität und den gewerblichen Zweck des Vertrags bereits zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich offenlegen.

(2) Der Unternehmer hat dem Verbraucher die in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen in dem dort bestimmten Umfang und der dort bestimmten Art und Weise alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, in Textform mitzuteilen.

(3) Absatz 2 gilt nicht für Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.

(4) Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.

§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses; § 355 Abs. 2 Satz 2 findet keine Anwendung.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,

4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder

5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.

§ 312 e Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden

1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,

2. die in der Rechtsverordnung nach Artikel 241 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,

3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und

4. die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Bestellung und Empfangsbestätigung im Sinne von Satz 1 Nr. 3 gelten als zugegangen, wenn die Parteien, für die sie bestimmt sind, sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen können.

(2) Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 findet keine Anwendung, wenn der Vertrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation geschlossen wird. Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 finden keine Anwendung, wenn zwischen Vertragsparteien, die nicht Verbraucher sind, etwas anderes vereinbart wird.

(3) Weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt. Steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu, beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der in Absatz 1 Satz 1 geregelten Pflichten.

§ 312 f Abweichende Vereinbarungen

Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.


Bioweine Online - Alfred Trenz - Wölkersdorf 1 D-91281 Kirchenthumbach

E-Mail info@bioweine-online.com; Tel. 09647-8124 oder 0175-2412921, Fax. 09647-912229

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